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Tagung am 26.03.2009

„Verbraucherrechte und Angebote in der Altenpflege – Informationsveranstaltung zur Pflege-Charta“ am 26. März 2009 in Berlin


Selbstbestimmt leben können – als Individuum wahr genommen werden, das wünschen sich die meisten Menschen, wenn es um die Lebensgestaltung bei Hilfe- und Pflegebedarf geht. Und das ist ihr gutes Recht! Um individuelle Entscheidungen zu treffen und das Leben auch bei Hilfe- und Pflegebedarf selbstbestimmt gestalten zu können, ist es aber nötig, Rechte und Angebote zu kennen. Die nötige Orientierung bietet die deutsche Pflege-Charta. In acht Artikeln werden dort grundlegende Rechte, wie Selbstbestimmung, Hilfe zur Selbsthilfe, Information und Beratung oder Privatheit konkret beschrieben.

Welche Rechte und Ansprüche Verbraucherinnen und Verbraucher bei Hilfe- und Pflegebedarf haben und wie sie sich über Angebote informieren können, darüber haben sich rund 220 Teilnehmerinnen und Teilnehmer auf einer Veranstaltung informiert, die das Deutsche Zentrum für Altersfragen gemeinsam mit dem Verbraucherzentrale Bundesverband und gefördert vom Bundesseniorenministerium in Berlin, in der Landesvertretung Niedersachsen beim Bund, durchgeführt hat.

Im Mittelpunkt standen alltagsrelevante Fragen: Wie finde ich das für mich passende Hilfeangebot, wenn ich pflegebedürftig bin? Kann ich auch bei einer demenziellen Erkrankung in den eigenen vier Wänden leben? Welche Unterstützung gibt es für pflegende Angehörige? Woran erkenne ich, dass eine Pflegeeinrichtung so arbeitet, wie es die Pflege-Charta beschreibt?

Ministerialdirektor Dieter Hackler, Abteilungsleiter im Bundesseniorenministerium, forderte in seiner Grundsatzrede alle Akteure auf, bei der Ausgestaltung der Angebote, die Interessen und Bedarfe hilfe- und pflegebedürftiger Menschen weit mehr in den Mittelpunkt zu stellen: „Der Diskurs um gute Pflege und Lebensqualität muss dauerhaft auf allen Ebenen und mit allen Beteiligten – insbesondere aber den Betroffenen, geführt werden.“ Die Pflege-Charta solle dabei der Maßstab sein. Für viele Verbände und Organisationen sei die Charta bereits gelebte Pflegepraxis, nun müssten sich aber auch alle dafür einsetzen, dass die Bürgerinnen und Bürger über die Charta informiert werden, hob Ministerialdirektor Hackler hervor. Darüber hinaus verwies er auf aktuelle gesetzliche Entwicklungen: „Damit hilfe- und pflegebedürftige Menschen fundierte Entscheidungen treffen können, brauchen sie starke Verbraucherrechte. Das Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz ist ein wichtiger Schritt - hiermit will die Bundesregierung ältere, pflegebedürftige und behinderte Menschen vor Benachteiligung bei Verträgen schützen und Wahlmöglichkeiten verbessern.“

Gerd Billen, Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbands, mahnte ebenso in seiner Rede an, älteren, pflegebedürftigen Menschen als mündige Verbraucherinnen und Verbraucher zu begegnen und ihre Rechte umzusetzen: „Es darf nicht vergessen werden, dass pflegebedürftige Menschen für die neuen Dienstleistungen einen beträchtlichen Kostenanteil aus eigener Tasche zahlen müssen. Hinzu kommt, dass die Menschen in einer besonders verletzlichen Lebenssituation hinsichtlich der Wahrung ihrer Rechte sind.“ Für den sensiblen Pflegemarkt solle gelten, dass sich alle Marktakteure den Vorgaben der Charta unterstellen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband werde sich weiter dafür einsetzen, dass die Charta zum Handlungsmaßstab in der Pflege wird. Darüber hinaus werde der Verbraucherzentrale Bundesverband das Bundesseniorenministerium dabei unterstützen, die Pflege-Charta auch bei Verbraucherinnen und Verbrauchern bekannt zu machen. Billen: „Die Pflege-Charta ist aus meiner Sicht das Grundgesetz für hilfe- und pflegebedürftige Menschen, deshalb sollte sie den Bürgerinnen und Bürgern bekannt sein."


Das Recht auf Selbstbestimmung und Hilfe zur Selbsthilfe im Bezug auf Wohnen im Alter buchstabierte Katrin Markus, Geschäftsführerin der Bundesinteressenvertretung der Nutzerinnen und Nutzer von Wohn- und Betreuungsangeboten im Alter und bei Behinderung (BIVA), aus: „Wie, mit wem und wo ich wohnen will, sind Fragen, die sich jeder Einzelne frühzeitig stellen muss. Vor dem Einzug in eine Einrichtung sollte man sich vor Ort einen Eindruck über die sogenannten „weichen“ Faktoren verschaffen: „Reden Sie mit den Bewohnerinnen und Bewohnern, versuchen sie herauszufinden, ob ein respektvoller Umgang herrscht und wie die Atmosphäre ist.“


Um selbstbestimmtes Leben ging es auch bei der Präsentation von Helga Schneider-Schelte (Deutsche Alzheimer Gesellschaft e.V. Selbsthilfe Demenz) im Besonderen bei der Erkrankung Demenz: „Auch Menschen mit einer Demenzerkrankung haben grundsätzlich das Recht auf Selbstbestimmung und Hilfe zur Selbsthilfe: Die meisten Menschen möchten bei Hilfe- und Pflegebedarf in den eignen vier Wänden leben – das gilt auch für viele Demenzkranke. Zunächst scheint dies unverantwortlich, doch selbstständig leben, alleine in den eigenen vier Wänden, kann unter bestimmten Voraussetzungen auch möglich sein bei einer Demenzerkrankung, aber es bedarf weitaus mehr Unterstützung und Organisation, Routine in der Alltagsbewältigung und Aufmerksamkeit des Umfelds.“


Im Vortrag von Gudrun Matusch stand das „Informations- und Beschwerdetelefon Pflege“ der Verbraucherzentrale in Kooperation mit den Beratungs- und Koordinierungsstellen Rheinland-Pfalz im Mittelpunkt. Dort melden sich tagtäglich Angehörige und Betroffene mit brennenden Fragen zu Hilfe und Pflege: „Besonders Themen wie Verträge mit Einrichtungen und Diensten, Unterstützungsmöglichkeiten für Angehörige oder aber auch die Bescheide über die Einstufung zur Pflegebedürftigkeit gehören zum Alltag der Rechtsberatung, die viele Bürgerinnen und Bürger kostenlos in Anspruch nehmen.“


Silke Niewohner, Projektleiterin der Landesstelle Pflegende Angehörige Nordrhein Westfalen, stellte vor, mit welchen Fragen und Problemen sich pflegende Angehörige an sie wenden. „Oft geht es um Vereinbarkeit von Berufstätigkeit und Pflege aber auch Entlastungsmöglichkeiten sind häufig Thema. Gerade in der häuslichen Pflegesituation ist oft nicht nur der langsame Abschied von einem geliebten Menschen zu verarbeiten, sondern auch die seelische und körperliche Belastung durch die Beanspruchung rund um die Uhr, pflegende Angehörige brauchen daher auch mehr psychologische Unterstützung. Die Landesstelle bietet direkte „Rund-Um-Beratung“ für pflegende Angehörige: Zuhören, Informieren und wenn nötig Weitervermitteln – so niedrigschwellig wie möglich.“

Wolfgang Dyck, Einrichtungsleiter des Rudolf-Schloer-Stifts in Moers, veranschaulichte dem Publikum seine Erfahrungen bei der Umsetzung der Pflege-Charta. Er stellte in seiner stationären Einrichtung fest, dass die Charta Spannung und Auseinandersetzung fördert und eine Diskussion über Werte in der Organisation entfacht. „Um die Pflege-Charta mit Leben zu füllen, kommt es insbesondere auf die innere Haltung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an“, so Dyck. Dies illustrierte er besonders an dem Projekt „Schatten-Männer und Schatten-Frauen“, das fester Bestandteil in der Organisation sei: Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ziehen selbst als „Bewohnerinnen bzw. Bewohner“ in die Einrichtung ein, um einen Perspektivwechsel vorzunehmen und so den Blick für die Interessen der Bewohnerinnen und Bewohner zu schärfen.

In der von Daniela Wiesler, Journalistin beim Deutschlandfunk, moderierten Diskussion sorgten Betroffene und Angehörige, aber auch Vertreterinnen und Vertreter von Verbänden, Trägern sowie Beratungsstellen im Publikum für einen lebhaften und produktiven Austausch. Viele der Teilnehmerinnen und Teilnehmer machten deutlich, dass sie sich als mündige Verbraucherinnen und Verbraucher in der Altenhilfe verstehen. Jüngst seien wichtige Schritte zur weiteren Stärkung der Verbraucherrechte in der Pflege erfolgt (z.B. Pflegeweiterentwicklungsgesetz, Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz, einige Ländergesetze zum Heimrecht, Bekanntmachung und Umsetzung der Pflege-Charta), dennoch – so die Stimmen aus dem Publikum –, seien dies lediglich erste Schritte: Nun ginge es darum, die Verbraucherinnen und Verbraucher über ihre Rechte und bestehende Angebote wirksam zu informieren, bestehende Verbraucherrechte auch umzusetzen, insbesondere sie an der Ausgestaltung mehr zu beteiligen.

Präsentationen der Tagung finden Sie hier.

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