Stimmen aus der Praxis
An dieser Stelle berichten Vertreterinnen und Vertreter aus der Pflegepraxis über ihre Erfahrungen bei der Umsetzung der Pflege-Charta in den Praxisalltag.
Für die Inhalte der Berichte sind die Verfasserinnen und Verfasser selbst verantwortlich.
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Mustergültige Umsetzung der Pflege-Charta. Neubau mit drei neuen Wohngemeinschaften für Menschen mit Demenz
Hans-Werner Rössing, Geschäftsführer, APD Ambulante Pflegedienste Gelsenkirchen GmbH
Ein gelungenes Praxis-Beispiel, einen lichtdurchfluteten Neubau mit drei Wohngemeinschaften für Menschen mit Demenz, eröffneten im Dezember die APD Ambulante Pflegedienste Gelsenkirchen GmbH. Die Pflege-Charta-Unterzeichner bildeten 18 langzeitarbeitslose Frauen als Alltagsbegleiterinnen aus. Insgesamt entstanden 28 Arbeitsplätze und 29 WG-Zimmer.
In den WGs werden die Rechte der Bewohner im Sinne der Pflege-Charta umgesetzt. Wie in der Familie zu Hause erfahren die Mieter Unterstützung und Wertschätzung sowie den Schutz ihrer Privat- und Intimsphäre. Sie leben individuell und nehmen ihr Recht auf Hilfe zur Selbsthilfe und Selbstbestimmung wahr.
Geschaffen wurde ein Raum für Nachbarschaft mit Dachterrasse und ein Platz für Begegnungen im Garten. Sie dienen Treffen, Gottesdiensten oder Stadtteilfesten und fördern die Einbindung in den Stadtteil und die Teilhabe an der Gesellschaft.
Die Wohngemeinschaften begannen als Leuchtturmprojekt Demenz.
Kontakt: Hans-Werner Rössing, APD Ambulante Pflegedienste Gelsenkirchen GmbH, hans-werner.roessing@apd.de
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Stellungnahme zur Charta der Rechte hilfe- und pflegebedürftiger Menschen
Manfred Carrier, Zentrum Gesundheit, Rehabilitation und Pflege, Diakonie Bundesverband, Berlin
Die Erarbeitung und Veröffentlichung der Charta der Rechte hilfe- und pflegebedürftiger Menschen im Jahr 2005 hat zur Qualitätsdiskussion in der ambulanten und stationären Altenhilfe einen wichtigen und nachhaltigen Beitrag geleistet. Die Charta ist innovativ, weil sie erstmalig Qualitätsanforderungen sehr konsequent aus dem Blickwinkel des pflegebedürftigen Menschen beschrieben hat und sie sich nicht auf die Diskussion einlässt, wie und unter welchen Voraussetzungen die beschriebenen Qualitätsziele erreicht werden können. Es ist der Charta gelungen, die Qualitätsthemen Lebens- und Ergebnisqualität inhaltlich zu füllen und vom Abstrakten ins Konkrete zu überführen. Damit hat sie die Qualitätsdiskussion in eine Richtung gelenkt, die in den folgenden Jahren sowohl in der Gesetzgebung als auch in der Weiterentwicklung der Qualität ihren Niederschlag gefunden hat. Auch wenn in der Charta der Begriff „Lebensqualität“ nur einmal vorkommt, ist Lebensqualität doch das beherrschende Thema. Pflegequalität in diesem Sinne ist ein unverzichtbarer Bestandteil der Lebensqualität. Die Charta hat damit wichtige Grundlagen für das Projekt „Entwicklung und Erprobung von Instrumenten zur Beurteilung der Ergebnisqualität in der stationären Altenhilfe“ gelegt.
Zu der Frage, was Lebensqualität pflegebedürftiger Menschen kennzeichnet, gab es zum damaligen Zeitpunkt kaum fundierte Erkenntnisse. Lebensqualität unterliegt bekanntlich individuellen Bewertungen, so dass es schwierig war Lebensqualität allgemeinverbindlich zu definieren. Die Charta hat die Themen Selbstbestimmung, Selbstständigkeit und Würde als Maßstab für Lebensqualität festgelegt und auf die konkrete Lebenssituation pflegebedürftiger Menschen herunter gebrochen. Auch wenn die Charta einen anderen Anspruch hat, hat die Lebenssituation älterer Menschen in Pflegeheimen die Diskussionen in der Arbeitsgruppe dominiert. Dahinter steht die unausgesprochene Annahme, dass insbesondere im Pflegeheim Selbstbestimmung, Selbstständigkeit und Würde gefährdet sind. Es ist der Charta gelungen, durch eine ausgereifte Sprachwahl einen anklagenden Charakter weitgehend zu vermeiden.
Ein konstitutives Element der Charta ist der Verzicht auf messbare und letztendlich auch objektiv überprüfbare Fakten. Die Charta erfordert einen Umsetzungsprozess in Einrichtungen in dem aus den Zielvorgaben der Charta konkrete Handlungsschritte zur Verbesserung der Qualität abgeleitet werden. Der Grad der Zielerreichung ist abhängig von der subjektiven Bewertung des pflegebedürftigen Menschen und entzieht sich damit weitgehend einer objektiven Überprüfung. Der notwendige Umsetzungsprozess erfordert eine selbstkritische Reflektion der Pflegenden zusammen mit den pflegebedürftigen Menschen. Privathaushalte sind mit diesem Reflektionsprozess mitunter überfordert. Der anscheinende Mangel der Charta keine überprüfbaren Anforderungen zu beschreiben ist gleichzeitig ihre Stärke, weil sie so bewusst Gestaltungsmöglichkeiten für Einrichtungen eröffnet. Auch wenn die Qualitätsdiskussion in der Pflege fortgeschritten ist, ist die Charta unverändert aktuell, weil sie sich an Werten orientiert, die unverändert zu den Grundwerten gehören, die für eine würdevolle Pflege unverzichtbar sind.
Kontakt: Manfred Carrier, Diakonisches Werk der Evangelischen Kirche in Deutschland e.V., Zentrum Gesundheit, Rehabilitation und Pflege, Arbeitsfeld: Stationäre und teilstationäre Altenhilfe und Pflege, Berlin, carrier@diakonie.de
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Der Verfasser des folgenden Artikels berichtet von seinen Erfahrungen als Einrichtungsleiter im Rudolf-Schloer-Stift, Grafschafter Diakonie, in Moers. Seit Anfang 2011 ist Wolfgang Dyck Einrichtungsleiter im Seniorenzentrum Herz Jesu, Köln.
Die Pflege-Charta in der Praxis: Das Projekt „Der Schattenmann“®
Wolfgang Dyck, Seniorenzentrum Herz Jesu, Köln
Die Grundrechte der Pflege-Charta und ihre Erläuterungen sind in einer juristisch-ethischen Hochsprache verfasst. Damit sie in einer sozialen Einrichtung von Praktikern in ihrer Relevanz verstanden werden, müssen sie in den Berufsalltag hinein übersetzt werden – anders gesagt, sie müssen praxis-tauglich gemacht werden.
Ein Projekt, die eigene Praxis vor dem Hintergrund der Pflege-Charta systematisch zu reflektieren, ist der simulierte Einzug und das simulierte Wohnen eines Mitarbeiters in einem Wohnbereich einer Senioreneinrichtung für eine begrenzte Zeit: Wir nennen ihn den Schattenmann bzw. die Schattenfrau.
Ein Mitarbeiter schlüpft dabei in die Rolle eines Bewohners und erfährt, wie es ist, in einer Rund-um-Betreuung zu leben. Der Schattenmann sitzt im Aufenthaltsraum, bekommt ein Zimmer, nimmt an An-geboten im Heim teil und bleibt, wenn es möglich ist, auch über Nacht und erlebt damit alle Abläufe einer Einrichtung.
Im Vorfeld seines Schattenmann-Einsatzes sollte der Mitarbeiter die Artikel der Pflege-Charta und die dazugehörigen Erläuterungen noch einmal gelesen haben.
Der Mitarbeiter kann sich ganz in seine Rolle fallen lassen. Er muss sich um niemanden professionell kümmern, er muss nichts in der üblichen Weise dokumentieren.
Seine Beobachtungen, gewissermaßen aus der Mitte der Einrichtung, sollen z.B. folgende Fragen beleuchten: Gelingt es uns, die Würde des Bewohners zu achten? Wird der Bewohner als Person wahrgenommen oder ignoriert? Werden seine Bedürfnisse nicht am Ende doch unseren professionellen Vorgaben untergeordnet? Scheitern vielleicht Freiheit und Selbstbestimmung an den täglichen Erfor-dernissen, Pflege fachlich zu planen. Wird der Bewohner vielleicht eher „ver“-plant?
Nach dem Rollentausch muss der Mitarbeiter seine Beobachtungen und Selbstbeobachtungen mit Hilfe eines von uns entwickelten Rasters ordnen und aufzeichnen. Dabei kann er z.B. aufschreiben, wie er sich selbst in seiner Rolle fühlte oder auch wie er seine Umgebung, z.B. die Kollegen oder die Bewohner, wahrgenommen hat. Auch soll er angeben, ob er die Intention der einzelnen Artikel der Pflege-Charta im Haus wiedergefunden hat oder ob vielleicht deren Inhalte mit der Wirklichkeit im Heim nur wenig oder vielleicht auch gar nicht übereinstimmen. Dabei sind diese Artikel zu verstehen als eine Art Messlatte zwischen Anspruch und Wirklichkeit in der Einrichtung.
Mit dem Bogen lässt sich der Einsatz gut auswerten. Zentrale Erkenntnisse lassen sich im Team diskutieren. Auch jeder neue Mitarbeiter sollte im Rahmen einer Hospitation einen Schattenmann-Einsatz mitmachen, weil seine Beobachtungen noch am wenigsten von der Alltagsroutine beeinflusst wurden.
Kontakt: Wolfgang Dyck, Einrichtungsleiter, Seniorenzentrum Herz Jesu, Köln, Franziska-Schervier-Altenhilfe, dyck@schervier-altenhilfe.de
Weiterführende Literatur: Wolfgang Dyck, Das Projekt „Schattenmann“ – Auf die Haltung kommt es an, in: Die Schwester, Der Pfleger, 10/2010, 980-981.
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Die Verfasserin des folgenden Berichts ist Diplom Sozialarbeiterin und Mitarbeiterin bei der Heimaufsicht Darmstadt.
Charta der Rechte hilfe- und pflegebedürftiger Menschen. Heimbeiräte und Heimfürsprecher machen sich für die Umsetzung stark
Maria Schmelter, Heimaufsicht Darmstadt
Im Bereich Südhessens werden die Heimbeiräte/Heimfürsprecher (gewählte Vertreterinnen und Vertreter der Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeeinrichtungen) dreimal im Jahr von der Heimaufsicht (landeseigene Behörde, zur Umsetzung des Heimgesetzes) zu Arbeitskreistreffen eingeladen.
Im Rahmen dieser Treffen stand in den Jahren 2009 und 2010 die Charta der Rechte hilfe- und pflegebedürftiger Menschen im Mittelpunkt. Im November 2009 wurde sie von 79 Heimbeiräten/Heimfürsprechern aus 41 Alten-und Pflegeheimen unterzeichnet.
Im Mittelpunkt der Diskussionen im Arbeitskreis stand die Frage, wie können sich die Betroffenen dafür stark machen, dass die Pflege-Charta „gelebt wird“?
Um Verbesserungen auf der Grundlage der Pflege-Charta zu erreichen, müssen zunächst die kritischen Punkte benannt werden. Vielen Heimbewohnern fällt es nicht leicht sich kritisch zu äußern. So galt es zunächst einmal, sie zur Kritik zu ermuntern.
Einige Heimbeiräte/Heimfürsprecher stellten im Arbeitskreis Beispiele vor, wo aus ihrer Sicht die Charta nicht eingehalten war:
- Wenn statt der gewohnten Bezugspflegerin ein junger Auszubildender zum morgendlichen Duschen kommt, ohne dass das Schamgefühl berücksichtigt wird.
- Wenn Pflegende ohne anzuklopfen ins Zimmer platzen.
- Wenn Pflegebedürftige klingeln, weil sie Unterstützung beim Gang zur Toilette brauchen und es zu lange dauert, bis jemand kommt.
Dies machte es den anderen Heimbeiräten leichter, die von ihnen erlebten Situationen auch zur Sprache zu bringen.
Angeregt davon diskutierten die Heimbeiräte die Charta im Rahmen der Heimbeiratssitzungen. Sie führten zu diesem Thema Bewohnerversammlungen durch. Sie ließen die Pflege-Charta in den Einrichtungen auslegen. Sie schrieben Artikel zur Pflege-Charta in Heimzeitungen. Sie regten Diskussionsveranstaltungen zur Pflege-Charta mit Heimleitung, Mitarbeitern und Angehörigen an.
Sie suchen im Arbeitskreis das Gespräch zur Charta mit Altenpflegeschülern.
Mit dem hier vorgestellten Handeln geben Heimbeiräte/Heimfürsprecher ein eindrucksvolles Bild, was sie als Betroffene dazu beitragen können, den Schritt vom Anspruch der Pflege-Charta in die gelebte Wirklichkeit zu tun.
Kontakt: Maria Schmelter, Hessisches Amt für Versorgung und Soziales Darmstadt, Fachbereich Soziale Arbeit, m.schmelter@havs-dar.hessen.de


